Arten von Arbeitszeugnissen

Vollzeugnis

Ein Vollzeugnis bildet die Regel und wird am Ende eines Arbeitsverhältnisses
ausgestellt
. Es soll dabei detailliert über die Leistungen und das Verhalten des
Arbeitnehmers Auskunft geben.

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis muss hinsichtlich des Inhalts und des Aufbaus dem
Vollzeugnis entsprechen. Ein Zwischenzeugnis wird vor allem dann ausgestellt,
wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle sucht. Das Ausstellen lassen eines
Zwischenzeugnisses ist für den Arbeitnehmer jedoch auch empfehlenswert, wenn er
beispielsweise eine andere Funktion übernimmt oder befördert wird sowie wenn der
Vorgesetzte die Stelle wechselt. Bei der Formulierung von Zwischenzeugnissen ist
darauf zu achten, dass bei Verben die Gegenwartsform gebraucht wird, da der
Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausstellung seine Stelle noch inne hat.

Arbeitsbestätigung

Eine Arbeitsbestätigung, welche lediglich über die Personalien, die Funktion
sowie die Anstellungsdauer
und eben gerade nicht über Leistungen und Verhalten
Auskunft gibt, darf nur ausgestellt werden, sofern der Arbeitnehmer dies
ausdrücklich verlangt. Eine blosse Arbeitsbestätigung drängt sich lediglich dann auf,
wenn das Arbeitsverhältnis nur sehr kurze Zeit (bis zu drei Monaten) gedauert hat,
da in diesem Fall eine objektive und zuverlässige Einschätzung der Leistung und
des Verhaltens in der Regel nicht möglich ist. Hat das Arbeitsverhältnis länger
gedauert, sollte in jedem Fall ein Vollzeugnis verlangt werden.


Diese Seite weiterempfehlen:

  • Digg
  • Sphinn
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • email
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • Netvibes
  • StumbleUpon
  • Technorati
  • Twitter
  • Webnews.de