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Begriffe und Abgrenzungen

Begriff: Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist privat-schriftliche Urkunde des Arbeitgebers, in der er die Personalien des Arbeitnehmers, die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses wiedergibt und sich wohlwollend über seine Leistungen und sein Verhalten äussert.

Synonyme:

  • Dienstzeugnis: Arbeitszeugnis im Beamtenverhältnis; Begrifflichkeit in Österreich für ein Arbeitszeugnis
  • Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis im ungekündigten Arbeitsverhältnis
  • Vollzeugnis: im Gegensatz zur Arbeitsbestätigung
  • Lehrzeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer in Ausbildung
  • Praktikumszeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer im Praktikum

Abgrenzungen

Arbeitsbestätigung

=   Schriftstück des Arbeitgebers, welches Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt (auch: „Arbeitszeugnis ohne Wertungen“)

» Weitere Informationen zur Arbeitsbestätigung

Arbeitszeugnis

=   Schriftstück des Arbeitgebers, welches nebst Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt, sich auch über dessen Leistungen und Verhalten äussert

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