Begriffe und Abgrenzungen
Begriff: Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist privat-schriftliche Urkunde des Arbeitgebers, in der er die Personalien des Arbeitnehmers, die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses wiedergibt und sich wohlwollend über seine Leistungen und sein Verhalten äussert.
Synonyme:
- Dienstzeugnis: Arbeitszeugnis im Beamtenverhältnis; Begrifflichkeit in Österreich für ein Arbeitszeugnis
- Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis im ungekündigten Arbeitsverhältnis
- Vollzeugnis: im Gegensatz zur Arbeitsbestätigung
- Lehrzeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer in Ausbildung
- Praktikumszeugnis: Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer im Praktikum
Abgrenzungen
Arbeitsbestätigung
= Schriftstück des Arbeitgebers, welches Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt (auch: „Arbeitszeugnis ohne Wertungen“)
» Weitere Informationen zur Arbeitsbestätigung
Arbeitszeugnis
= Schriftstück des Arbeitgebers, welches nebst Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt, sich auch über dessen Leistungen und Verhalten äussert







