Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für ein Arbeitszeugnis findet sich in Art. 330a OR, welcher
wie folgt lautet:
- Abs. 1: “Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen,
das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine
Leistungen und sein Verhalten ausspricht.”
- Abs. 2: “Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf
Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.”
- Abs. 1 des Art. 330a OR statuiert nicht nur die Pflicht des Arbeitgebers, dem
Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, sondern umschreibt auch den
Minimalinhalt, den das Arbeitszeugnis aufweisen muss. Zum vorgeschriebenen
Inhalt gehören Angaben über:- Art des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Leistungen des Arbeitnehmers
- Verhalten des Arbeitnehmers
Unter Elemente des Arbeitszeugnisses wird auf den geforderten Inhalt des Arbeitszeugnisses näher eingegangen.


