Vorgehen zur Durchsetzung des Zeugnisanspruches

Vorprozessual

Wenn Sie mit dem Ihnen ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, überprüfen Sie es vorerst an Hand der Checkliste und des Dokuments Elemente des Arbeitszeugnisses und stellen Sie fest, ob alle wesentlichen Punkte aufgeführt sind. Vergleichen Sie dann Ihr Arbeitszeugnis mit den Musterzeugnissen. Verfassen Sie mit diesen Hilfsmitteln einen eigenen Zeugnisvorschlag und präsentieren Sie diesem Ihrem Arbeitgeber.

Sofern Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt, sollten Sie ebenfalls zunächst einen eigenen Zeugnisvorschlag unterbreiten. Weigert er sich aber auch dann noch, haben Sie die Möglichkeit Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beim Gericht einzuklagen.

Prozessual

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beim Gericht einzuklagen, wenn Ihnen ein Arbeitszeugnis ganz verweigert wird oder wenn Sie der Ansicht sind, dass das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis unvollständig oder inhaltlich nicht richtig ist. Legen Sie der Klage in jedem Fall einen eigenen Zeugnisbzw. Abänderungsvorschlag bei. Der Streitwert für eine Zeugnisklage wird von den Gerichten in der Regel mit einem (Brutto)-Monatslohn veranschlagt, wobei ein arbeitsgerichtliches Verfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30’000.– kostenlos ist.


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