Zeugnissprache
Der Arbeitgeber hat das Arbeitszeugnis in der Landessprache des Arbeitsortes auszustellen.
Arbeitnehmern mit internationaler Ausrichtung ist zu empfehlen, zusätzlich ein Arbeitszeugnis in englischer Sprache zu erbitten:
Der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet, wird aber bei einem Weggang in gutem Einvernehmen diesem Anliegen Rechnung tragen. Der Arbeitnehmer vermeidet dadurch den Aufwand von Zeugnis-Übersetzungen und Übersetzer-Beglaubigungen.







