Künftige Arbeitgeber begnügen sich nicht mit der Vorlage der Arbeitszeugnisse. Sie möchten beim Zeugnisaussteller Rückfragen stellen, d.h. sog. „Referenzen“ einholen.
Näheres dazu unter:
Informationen zum Arbeitszeugnis in der Schweiz
Künftige Arbeitgeber begnügen sich nicht mit der Vorlage der Arbeitszeugnisse. Sie möchten beim Zeugnisaussteller Rückfragen stellen, d.h. sog. „Referenzen“ einholen.
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