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Arbeitszeugnis

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Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen früherer Arbeitgeber befinden sich in den Personalakten der Mitarbeiter und sind aus bestimmten Anlässen einzusehen:

  • Bewerbungsverfahren mit anschliessender Anstellung / Personaldossier
    • Bei der Anstellung von Bewerbern werden die Bewerbungsunterlagen samt der Zeugnisse und Bestätigungen früherer Arbeitgeber in die Personalakte des Mitarbeiters abgelegt
    • Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird das Personaldossier mit allerlei Unterlagen des Arbeitnehmers ergänzt, wie:
      • Qualifikationen / Leistungsbeurteilungen
      • Gehaltskorrespondenz
      • Absenz-Mitteilungen und Arztzeugnisse
      • Verwarnungen
      • Arbeitszwischenzeugnis
    • Diese Unterlagen bilden eine Datensammlung im Sinne von DSG 3
    • Bei Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, etc.) und Unternehmensliquidationen werden die Personaldossiers, auch im Arbeitnehmerinteresse, relevant und konsultiert
  • Betriebsübergänge
    • Der Übernehmer des Betriebs hat einen Auskunftsanspruch über die Mitarbeiterverhältnisse informiert zu sein
      • zB Due Diligence
      • zB Qualifikation leitender Angestellter
  • Personalaktenvernichtung
    • Verlangte der Arbeitnehmer gestützt auf DSG 15 Abs. 1, dass seine Personalakten zu vernichten seien, so entfällt nach Treu und Glauben auch die Nachforschungspflicht (vgl. STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, a.a.O., N 2 zu OR 330a

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012
  • BAUMANN ROBERT. Die Übertragung von Arbeitnehmerdaten bei Betriebsübergängen, in: AJP 2004, 644

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