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Arbeitszeugnis

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Gliederung

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines / Bedürfnisse

Die klare Strukturierung des Arbeitszeugnisses ist wesentlich, und zwar für alle Beteiligten:

  • Arbeitgeber
    • Image, Reputation und als Ausweis für strukturierte Mitarbeiterführung und -beurteilung
  • Arbeitnehmer
    • Rückschlüsse auf die Arbeitgeberreputation
    • Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer, wenn er länger bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, dem logisches und analytisches Denken fremd sind
  • Dritter
    • Leserlichkeit
    • Übersichtlichkeit
    • Erhalt einer strukturierten Information zu Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers

Gliederungsstruktur

Der notwendige Inhalt eines Arbeitszeugnisses wird in der Praxis in folgende Abschnitte unterteilt:

  • Personalien + Stellung im Betrieb
  • Funktion
  • Fachwissen
  • Qualifikation
  • Verhalten
  • Austrittsgrund
  • Schlusssatz

Der Schlusssatz zählt nicht zum notwendigen Inhalt. Gleichwohl ist er für alle Beteiligten von Bedeutung, nämlich für:

  • Arbeitgeber
    • Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen persönlichen Dank für den geleisteten Einsatz auszudrücken
  • Arbeitnehmer
    • Persönliche Anerkennung des früheren Arbeitgebers
  • Dritten
    • Aus dem Schlusssatz lässt sich oft ergänzend feststellen, ob der Arbeitgeber in den Zeilen davor nur die pflichtgemässe Wohlwollens-Formulierung zum Fortkommen des Arbeitnehmers gewählt hat oder, ob er wirklich von den Leistungen und vom Verhalten des Arbeitnehmers begeistert war.

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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