Einleitung
Das Einholen und Erteilen von Referenzauskünften im Bewerbungsprozess ist üblich und in bewilligungspflichtigen Branchen sogar Pflicht. Die Handhabung hat bestimmten Grundsätzen zu folgen:
- Begriff
- Grundlagen
- Zweck
- Rechtsnatur
- Beteiligte Personen
- Zustimmung des Bewerbers
- Informationen durch Bewerber
- Referenzeinholung durch potentiellen Arbeitgeber
- Referenzauskunft durch aktuellen od. früheren Arbeitgeber
- Auskunftsart
- Auskunftsgegenstand
- Nach erfolgter Referenzerteilung Auskunftsrecht durch Dritten
- Haftung / Berichtigungsanspruch / Verbot
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Datenschutz
- Strafrecht
- Verjährung Referenzanspruch
Literatur
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- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 8 zu OR 330a
- POLEDNA TOMAS, Arbeitszeugnis und Referenzauskünfte im öffentlichen Dienst, ZBl. 2003 S. 179