Holt der potentielle Arbeitgeber ohne Einwilligung des Bewerbers Referenzen ein, erfährt der aktuelle oder frühere Arbeitgeber unerlaubter Weise von der Stellenbewerbung. Dem Bewerber stehen in einem solchen Fall Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzung gegen den potentiellen Arbeitgeber zur Verfügung (vgl. DSG 15).
Der Bewerber kann gegen den aktuellen oder den ehemaligen Arbeitgeber vorgehen, wenn vorsätzlich geheime, besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bekannt gegeben werden (vgl. DSG 35).