Arbeitnehmer als Beklagter (Ausnahme) Im Streit um Rückgabe und Berichtigung eines unrichtigen Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber Kläger und der Arbeitnehmer Beklagter (siehe Exkurs: Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer). Drucken / Weiterempfehlen: